BundesrechtInternationale VerträgeRichtungsverlauf der B 50 Burgenland Straße und D 61 (Slowakei)Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 16. September 1994
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Die Vertragsparteien sichern als Anschlußpunkt der Achse der Südumfahrung Kittsee mit der Achse der Autobahn D 61 an der gemeinsamen österreichisch-slowakischen Staatsgrenze jene Verbindungslinie, die zwischen den Grenzzeichen 19-6 und XII/20 liegt.

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