Art. 4 — Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
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Jeder Vertragsstaat kann das vorliegende Abkommen schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Erhalt der diesbezüglichen Note wirksam.
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