BundesrechtInternationale VerträgeGrenzübergang Breitenberg (BRD)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. April 1989
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Am Grenzübergang Breitenberg werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet; deutsche Bedienstete können auf österreichischem Gebiet die Grenzabfertigung vornehmen.

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