Ersuchen um Auskünfte, das gemäß dem in Basel am 3. September 1985 unterzeichneten Übereinkommen übermittelt wird.
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Die Eintragungen sind in lateinischen Druckbuchstaben vorzunehmen; sie können auch in den Buchstaben der Sprache der ersuchenden Behörde vorgenommen werden.
Die Daten sind in arabischen Ziffern einzutragen, die nacheinander unter den Zeichen Jo, Mo und An den Tag, den Monat und das Jahr angeben. Der Tag und der Monat sind durch eine zweistellige Zahl, das Jahr vierstellig anzugeben. Die ersten 9 Tage des Monats und die ersten 9 Monate des Jahres sind in Zahlen von 01 bis 09 anzugeben.
Dem jeweiligen Ortsnamen folgt der Name des Staates, in dem der Ort liegt, soweit dieser Staat nicht derjenige ist, in dem das Formular ausgestellt wird.
Ist die ersuchende oder die ersuchte Behörde nicht in der Lage, ein Kästchen oder den Teil eines Kästchens auszufüllen, so wird dieses Kästchen oder dieser Teil des Kästchens durchgestrichen, sodaß keine Eintragung mehr möglich ist.
Alle Änderungen und Übersetzungen müssen zuvor von der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen genehmigt werden.
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