BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)Art. 5

Art. 5

In Kraft seit 25. Juli 1982
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Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Einreise gemäß den Artikeln 1 bis 4 schließt die Befreiung von einer Ausreisegenehmigung ein.

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