BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 25. Juli 1982
Up-to-date

Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen österreichischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Thailand einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.

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