BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)Art. 4

Art. 4

In Kraft seit 01. Dezember 1981
Up-to-date

(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Buenos Aires ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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