Österreichische oder panamenische Staatsbürger, sofern sie Inhaber gültiger, von den zuständigen Behörden ihres Staates ausgestellter Reisepässe sind, dürfen sichtvermerksfrei zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
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