Inhaber eines gültigen koreanischen oder österreichischen Diplomaten- oder Offizial/Dienstpasses, die Mitglieder der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung des einen Vertragsstaates im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates oder Vertreter des einen Vertragsstaates bei einer internationalen Organisation sind, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates hat, oder einer solchen Organisation als Beamte angehören, sowie ihre dieselbe Staatsangehörigkeit besitzenden und zu ihrem Haushalt gehörenden Familienangehörigen, wenn diese Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Offizial/Dienstpasses sind, dürfen sich auf die Dauer der Dienstverwendung sichtvermerksfrei im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten.
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