(1) Die Länge des Tunnels beträgt ungefähr 7,6 km. Das Nordportal liegt auf einer Höhe von 655 m ü. M.; das Südportal liegt auf einer Höhe von 625 m ü. M. Die höchstzulässige Längsneigung im Tunnel beträgt 1,5%. Der Regelquerschnitt des Tunnels erlaubt eine Fahrbahnbreite von 7,50 m und eine lichte Höhe des Fahrraumes von 4,70 m. Der Trassenverlauf ist in der beigefügten, einen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Karte 1 : 50.000 dargestellt.
(2) Vor beiden Portalen werden Plattformen für die technischen Betriebseinrichtungen, für die Standquartiere der Mannschaften, die für den Einsatz bei Brand und Unfall vorgesehen sind, sowie für die Grenzabfertigung errichtet. Die Grenzabfertigungsanlagen werden so errichtet, daß zur Vermeidung von Wartezeiten im Tunnel auf jeder Seite die Ausgangsabfertigung des Gebietsstaates (Artikel 15 Ziffer 2) und die Eingangsabfertigung des Nachbarstaates (Artikel 15 Ziffer 2) vorgenommen werden können.
1. Auf österreichischem Staatsgebiet wird die Straße vom Nordportal des Tunnels über ein Brückenbauwerk auf eine dem Tunnelportal gegenüberliegende Anhöhe geführt, wo in einer Entfernung von ungefähr 1000 m die Plattform angelegt wird.
2. Auf jugoslawischem Staatsgebiet quert die Straße vom Südportal des Tunnels kommend über ein Brückenbauwerk den Talboden und mündet nach ungefähr 1700 m in die etwas niedriger gelegene Plattform.
(3) Auf beiden Seiten werden Rampenstrecken errichtet, und zwar:
1. auf österreichischem Staatsgebiet beginnend mit der Anschlußstelle Rosental (Projektskilometer 10,7) bis zum Nordportal des Tunnels (Projektskilometer 16,0) sowie die etwa 1,35 km lange Zufahrtsstraße von der Rosental Straße B 85 zur Anschlußstelle Rosental; somit beträgt die Gesamtlänge der österreichischen Rampenstrecke einschließlich der Anschlußstelle Rosental ungefähr 6,65 km;
2. Auf jugoslawischem Staatsgebiet beginnend mit der Anschlußstelle Jesenice an der Magistralstraße 1 bis zum Südportal des Tunnels;
die Länge der jugoslawischen Rampenstrecke einschließlich der Anschlußstelle Jesenice beträgt ungefähr 4,0 km.
(4) Beide Vertragsstaaten sorgen dafür, die Freihaltung der künftigen Trassen entsprechend sicherzustellen.
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