Durch dieses Abkommen werden der Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Griechenland über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 24. Juli 1953 bzw. 12. August 1953 *) und der Notenwechsel zwischen der Österreichischen Gesandtschaft Athen und dem Königlich griechischen Außenministerium vom 19. September 1955 bzw. 16. Februar 1956 **), mit welchem das Sichtvermerksabkommen zwischen Österreich und Griechenland ergänzt wird, aufgehoben.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 158/1953
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 185/1956
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