BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)Art. 2

Art. 2

In Kraft seit 02. September 1975
Up-to-date

Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.

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