BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)

In Kraft seit 02. September 1975
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Die in der Republik Kolumbien wohnhaften österreichischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren für die Erteilung des Wiedereinreisesichtvermerkes befreit.

Artikel 2

Art. 2

Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.

Artikel 3

Art. 3

Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt neunzig Tage nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung außer Kraft.

Wenn die Regierung der Republik Kolumbien bereit ist, die obigen Bestimmungen über die Aufhebung von Visagebühren zu akzeptieren, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und die Note Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik Kolumbien und der Republik Österreich darstellen soll. Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Tage in Kraft, an dem die beiden Vertragsstaaten einander notifizieren, daß die jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.

Anl. 1

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

Zl. 2644-A/74

Bogota, am 22. Oktober 1974

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, mit der Regierung der Republik Kolumbien ein Abkommen über die Aufhebung von Sichtvermerksgebühren folgenden Inhalts zu schließen:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 3)

Ich benütze die Gelegenheit, um Eure Exzellenz neuerlich meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Dr. Herbert Grubmayr

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter

Seiner Exzellenz

Dr. Indalecio Lievano Aguirre

Minister für

Auswärtige Beziehungen

Bogota

(Übersetzung)

No. V. 8328

Bogota, D. E., am 22. Oktober 1974

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note Nr. 2644-A/74 vom 22. Oktober 1974 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich erlaube mir, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die kolumbianische Regierung mit dem Text der oben wiedergegebenen Note und damit einverstanden ist, daß die besagte Note und die vorliegende Note ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen darstellen, welches sechzig Tage nach dem Tage, an dem die beiden Vertragsstaaten einander notifizieren, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind, in Kraft tritt.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eure Exzellenz neuerlich meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Indalecio Lievano Aguirre

Minister für Auswärtige Beziehungen Kolumbiens

Seiner Exzellenz

ao. und bev. Botschafter

Dr. Herbert Grubmayr

Bogota