(1) Österreichische Staatsbürger dürfen, ohne Rücksicht darauf, in welchem Land sie ihren ständigen Aufenthalt haben, mit einem der nachstehend genannten Reisedokumente ohne Sichtvermerk nach Luxemburg einreisen:
a) gültiger österreichischer Reisepaß (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlicher Reisepaß),
b) seit weniger als fünf Jahren abgelaufener österreichischer Reisepaß (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlicher Reisepaß),
c) gültiger österreichischer Personalausweis,
d) gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem Personalausweis,
e) gültiger österreichischer Schifferausweis,
f) gültiger Ausweis für Flugpersonal.
(2) Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen österreichischen Reisepasses (Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses) sind, dürfen sich zeitlich unbefristet im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg aufhalten.
(3) Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines der im Absatz 1 lit. b bis f angeführten Reisedokumente sind, dürfen sich nach der sichtvermerksfreien Einreise drei Monate im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg aufhalten.
(4) Die Aufenthaltsberechtigung nach Absatz 2 wird durch die gebührenfreie Ausstellung einer luxemburgischen Fremdenkarte bestätigt.
(5) Für die Aufenthaltsberechtigung nach Absatz 3 ist keine gesonderte Bestätigung einer luxemburgischen Behörde erforderlich.
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