Dieses Übereinkommen steht nicht der Anwendung von Bestimmungen entgegen, die in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften einer Vertragspartei oder in einem anderen Vertrag, Übereinkommen oder Abkommen zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien jetzt oder künftig enthalten und geeignet sind, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit in stärkerem Maße zu verringern.
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