Nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde werden die Vertragsstaaten so bald wie möglich die Errichtung eines Organes im Rahmen der Vereinten Nationen fordern, an das sich Personen, die sich auf dieses Übereinkommen berufen, zur Prüfung ihres Anspruches und um Unterstützung bei dessen Einbringung bei der zuständigen Behörde wenden können.
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