(1) Diese Vereinbarung tritt am 60. Tage nach der Unterzeichnung in Kraft.
(2) Diese Vereinbarung kann jederzeit schriftlich gekündigt werden und tritt sechs Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diese Vereinbarung mit ihren Unterschriften und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN in Wien, am 28. April 1971 in doppelter Urschrift in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
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