Die österreichische und die deutsche Grenzabfertigung wird nach Bedarf und Zweckmäßigkeit in Reisezügen während der Fahrt auf der Strecke Lindau Hauptbahnhof-österreichische Staatsgrenze bei Lustenau/St. Margarethen vorgenommen. Diese Grenzabfertigung erstreckt sich auf Personen und Handgepäck. Soweit ein Bedürfnis dafür besteht und es praktisch durchführbar ist, erstreckt sich die Grenzabfertigung auch auf mitgeführte Tiere, aufgegebenes Reisegepäck und Expreßgut. Bestimmungen, nach denen die gesundheitspolizeiliche oder tierärztliche Grenzkontrolle oder die phytosanitäre Beschau in Reisezügen nicht möglich ist, bleiben unberührt.
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