Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.
Falls die Regierung von Paraguay diesen Bestimmungen zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die gleichlautende Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Paraguay und der Bundesregierung der Republik Österreich bilden, welches am 60. Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.
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