BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)

In Kraft seit 18. März 1969
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei nach Paraguay einreisen bzw. durch Paraguay durchreisen.

Der Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.

Artikel 2

Art. 2

Paraguayische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen nationalen Diplomaten-, Offizial-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen bzw. durch Österreich durchreisen.

Der Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.

Artikel 3

Art. 3

Die paraguayischen und österreichischen Staatsbürger, die sich auf dem Gebiet des anderen vertragschließenden Teiles für einen drei Monate übersteigenden Zeitraum aufhalten bzw. einen Beruf oder eine sonstige auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben wollen, müssen vor Antritt der Reise bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörde einen Sichtvermerk einholen.

Artikel 4

Art. 4

Die Begünstigungen dieses Abkommens befreien die österreichischen und paraguayischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die paraguayischen und österreichischen Gesetze und Vorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern, zu beachten.

Artikel 5

Art. 5

Beide Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in bzw. die Durchreise durch ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.

Artikel 6

Art. 6

Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.

Artikel 7

Art. 7

Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.

Falls die Regierung von Paraguay diesen Bestimmungen zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die gleichlautende Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Paraguay und der Bundesregierung der Republik Österreich bilden, welches am 60. Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Anl. 1

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

ASUNCION

Asuncion, den 17. Jänner 1969

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz zum Zwecke der Ausweitung der Beziehungen auf dem Gebiete der Kultur, des Handels und des Fremdenverkehrs den Abschluß eines Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Paraguay über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vorzuschlagen, welches die Einreise der Inhaber gültiger österreichischer und paraguayischer Diplomaten- und Dienst- bzw. Offizialpässe sowie gewöhnlicher Reisepässe in den anderen Vertragsstaat auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und gemäß folgender Bestimmungen erleichtern soll:

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Georg Roessler m. p.

Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Raul Sapena Pastor

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Asuncion

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN

Asuncion, den 17. Jänner 1969

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz den Empfang der Note vom heutigen Tage zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

In Erwiderung ist es mir angenehm, Eurer Exzellenz mitteilen zu können, daß meine Regierung den in Ihrer vorstehend wiedergegebenen Note enthaltenen Bestimmungen zustimmt und daher diese und die vorliegende Note ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht darstellen.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Raul Sapena Pastor m. p.

Minister für Auswärtige Beziehungen

Seiner Exzellenz

Dr. Georg Roessler

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter der Republik Österreich

Asuncion