Familienmitglieder und Bedienstete, die mit Inhabern von Diplomaten- oder Dienstpässen, welche der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung des einen Vertragsstaates auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates angehören, im gemeinsamen Haushalt leben, die Staatsbürgerschaft des Entsendestaates besitzen und Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort während der Dauer der Dienstverwendung des Diplomaten- oder Dienstpaßinhabers aufhalten.
Die Zugehörigkeit zum Haushalt eines Diplomaten- oder Dienstpaßinhabers wird vom Außenministerium des Empfangsstaates bescheinigt. Die von den Außenministerien ausgestellten Legitimationskarten für die zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder bzw. für die Hausangestellten eines Mitgliedes einer Vertretungsbehörde stellen eine solche Bescheinigung dar.
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