ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
IN ITALIEN
Zl. 5081-A/65
Rom, den 28. Juni 1965
Exzellenz!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung bereit ist, mit der tunesischen Regierung auf Grund der Gegenseitigkeit ein Abkommen über Befreiung der Angehörigen unserer beiden Länder von der Sichtvermerkspflicht abzuschließen.
Ich schlage Eurer Exzellenz vor, nachstehenden Text anzunehmen:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 5)
Ich bitte Eure Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung zu genehmigen.
Löwentha l m. p.
Seiner Exzellenz
Botschafter Tawfik Torgeman
Rom
AMBASCIATA DI TUNISIA
ROMA
Zl. ATR. 153
Rom, den 28. Juni 1965
Exzellenz!
Unter Bezugnahme auf die Note der österreichischen Botschaft, Zl. 5081-A/65 vom 28. Juni 1965 beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die tunesische Regierung bereit ist, mit der österreichischen Regierung auf Grund der Gegenseitigkeit ein Abkommen über Befreiung der Angehörigen unserer beiden Länder von der Sichtvermerkspflicht abzuschließen.
Ich schlage Eurer Exzellenz vor, nachstehenden Text anzunehmen:
( Anm.: es folgen die Art. 1 bis 5)
Ich bitte Eure Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung zu genehmigen.
Torgeman m. p.
Seiner Exzellenz
Botschafter Max Löwenthal-Chlumecky
Rom
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