Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag in Kraft, nach dem die zweite Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 6 hinterlegt worden ist.
Für jeden Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen später ratifiziert, tritt es am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
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