Art. 11 Artikel 11. — Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)
Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird ein dreisprachiger Vordruck verwendet, dessen Muster dieser Vereinbarung als Anlage 2 beigefügt ist.