BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des EuroparatesArt. 4

Art. 4

In Kraft seit 01. Juni 1958
Up-to-date

Dieses Abkommen berührt nicht Bestimmungen, die in innerstaatlichen Gesetzen, bilateralen oder multilateralen Verträgen, Abkommen oder Übereinkommen enthalten sind, gleichgültig, ob diese bereits in Kraft stehen oder zukünftig in Kraft treten werden, insoweit in ihnen günstigere Bestimmungen für den Grenzübertritt von Staatsangehörigen einzelner Vertragschließender Parteien enthalten sind.

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