Art. 5 Artikel 5. — Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Rückverweise
Dieses Protokoll läßt die Bestimmungen von Verträgen, Abkommen oder Vereinbarungen unberührt, die zwischen den vertragschließenden Teilen über Staatsangehörigkeit oder damit zusammenhängende Fragen bestehen.
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