1. Schweizerbürger können ohne Sichtvermerk an allen zugelassenen Grenzübergangsstellen der Republik Österreich außer mit einem gültigen oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufenen Schweizerpaß, Kinderausweis oder Kollektivpaß auch mit einer von den Kantonen oder Gemeinden nach einheitlichem Muster ausgestellten schweizerischen Identitätskarte ein- und ausreisen.
2. Bis zum 31. Dezember 1957 können die bisher von den Kantonen und Gemeinden ausgestellten alten Identitätskarten für den Grenzübertritt benützt werden.
3. Schweizerbürger, die mit einem Kollektivpaß reisen, müssen im Besitze eines amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweises über ihre Person sein.
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