Belgische Staatsangehörige, die sich in Österreich niederlassen oder dort für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate aufhalten wollen, müssen vorher von den zuständigen österreichischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden die Anbringung eines Sichtvermerkes in ihren Reisedokumenten beantragen und erhalten, aus dem hervorgeht, daß sie berechtigt sind, sich in Österreich niederzulassen oder aufzuhalten. Dieser Sichtvermerk wird gebührenfrei erteilt.
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