Um dem Zollpersonal die Dienstausführung zu erleichtern, ist der Durchgang über kurze Verbindungsstrecken der beiden Staaten für einzelne Zollorgane in Uniform auf folgenden Strecken zu dienstlichen Zwecken gestattet:
a) Verbindungsstrecken von der Schweiz über österreichisches Gebiet, nach der Schweiz, in beiden Richtungen:
1. Von der großen Furka über „Auf den Platten“ nach Punkt 2328 (Grenze) – Jes.
2. Vom Plasseckenpaß zum Grubenpaß.
3. Von Widnau nach Schmitter (unterer Rheinspitz).
4. Von Büchel nach Ruggell, dem Rhein entlang oder unter Benützung des Fahrweges über Bangs.
5. Von Kriessern nach Diepoldsau (oberer Rheinspitz).
6. Vom Royasattel (Punkt 1636) – Garsella-Kopf – Drei Schwestern unter Benützung vom Gebiet zwischen dem Garsella-Kopf und den Drei Schwestern.
7. Von der Fuorcla Zeblas oder Samnaunerjoch nach der Fuorcla Gronda (Punkt 2752, Grenze).
8. Benützung des sogenannten “Liechtensteinerweges” zwischen Bettlerjoch und Große Furka über die österreichische Alp Barthümel.
b) Verbindungsstrecken von Österreich über schweizerisches Gebiet nach Österreich, in beiden Richtungen:
1. Von Höchst über St. Margrethen-Straße nach dem österreichischen Bahnzollamt von St. Margrethen und Recht zum Zollbegleit von Warentransporten auf dieser Strecke.
2. Benützung des Hin- und Rückweges über Monsteinau durch das in Lustenau stationierte und beim österreichischen Bahnzollamt in St. Margrethen Dienst leistende Zollpersonal.
3. Vom Sarottla- zum Plasseckenpaß.
4. Vom Ochsenthal über Punkt 3091 (Grenze) – Silvrettagletscher – Rothfurka – Klosterthal.
5. Vom österreichischen Martinsbruck über das schweizerische Martina und Weinberg nach Schalkl, aber nur für die Kontrollorgane der österreichischen Zollwache, sowie den Leiter des österreichischen Zollamtes in Martinsbruck.
6. Von Schalkl über Weinberg nach Spiessermühle für die Kontrollorgane der österreichischen Zollwache.
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