(Übersetzung.)
Österreichische Gesandtschaft.
Nr. 20.
Tirana, am 30. Jänner 1931.
Herr Minister!
Im Nachhange zur Note des Bundeskanzleramtes, Auswärtige Angelegenheiten, Nr. 214.669-15 vom 24. November 1930 in Angelegenheit der gegenseitigen Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Albanien freue ich mich, Euer Exzellenz mitteilen zu können, daß die Bundesregierung, die mit lebhafter Befriedigung diese Maßnahme begrüßt, mit nachstehender Regelung einverstanden ist:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 3)
Indem ich Sie, Herr Minister, bitte, mir zum formellen Abschluß dieser Vereinbarung eine der vorliegenden analoge Note zukommen zu lassen, benütze ich auch diesen Anlaß, um Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
L. S. | Günther. |
Seiner Exzellenz
Herrn Pandeli Evangheli,
Ministerpräsident und kgl. Minister der Auswärtigen Angelegenheiten a. i.,
Tirana.
Albanisches Ministerium
des Äußern.
Nr. K. I. 573/VII.
Tirana, am 30. Jänner 1931.
Herr Minister!
Ich beehre mich, Euer Exzellenz den Erhalt der Note Nr. 20 heutigen Datums in Angelegenheit der gegenseitigen Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen dem Königreiche Albanien und der Republik Österreich zu bestätigen.
Es gereicht mir zum Vergnügen, Euer Exzellenz mitteilen zu können, daß die königlich albanische Regierung, die die Zustimmung der Bundesregierung zu ihrem Vorschlage freudigst begrüßt, nachstehende Regelung der Angelegenheit zustimmt:
(Anm.: Es folgt der Text der Note.)
Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Ministerpräsident und Minister des Äußern a. i.:
L. S. | Pandeli Evangheli. |
An Seine Exzellenz
Herrn Dr. Otto Günther,
außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs.
Tirana.
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