Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage seines Inkrafttretens vom Generalsekretär des Völkerbundes eingetragen.
Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten das gegenwärtige Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Genf am vierzehnten Dezember eintausendneunhundertachtundzwanzig in einer einzigen Ausfertigung, die in den Archiven des Völkerbundsekretariats hinterlegt wird. Allen Mitgliedern des Völkerbundes und den in Artikel 12 bezeichneten Nichtmitgliedstaaten werden beglaubigte Abschriften übermittelt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise