Die im Rahmen des Abkommens und des Beschlusses zugunsten der AKP-Staaten und der ÜLG abgewickelten Finanzgeschäfte werden nach Maßgabe dieses Abkommens zu Lasten des Fonds abgewickelt; hiervon ausgenommen sind Darlehen, welche die Bank aus ihren Eigenmitteln gewährt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise