Hinsichtlich der Überwachung der Durchführung der Zusammenarbeit werden im EEF-Ausschuß erörtert:
- die entwicklungspolitischen Probleme und alle allgemeinen und/oder sektoriellen Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung der verschiedenen Vorhaben oder Programme, die aus den von der Kommission verwalteten Mitteln finanziert werden, wobei die Erfahrungen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden;
- das Konzept, das die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten der Strukturanpassungshilfe für die betreffenden Staaten zugrunde legen, auch in bezug auf die Verwendung der Gegenwertmittel;
- die Prüfung gegebenenfalls nötiger Änderungen und Anpassungen der Richtprogramme und Strukturanpassungshilfen,
- eine gegebenenfalls vom EEF-Ausschuß beantragte Halbzeitüberprüfung bei der Genehmigung von Vorschlägen für die Finanzierung von Vorhaben oder von besonderen Programmen,
- Evaluierungen der Gemeinschaftshilfen, wenn sie Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit des EEF-Ausschusses aufwerfen.
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