(1) Die Mitgliedstaaten schaffen einen 8. Europäischen Entwicklungsfonds (1995) - nachstehend „Fonds“ genannt.
(2) a) Der Fonds wird mit einem Betrag von 13 132 Millionen ECU ausgestattet, der sich wie folgt
zusammensetzt.
i) 12 840 Millionen ECU Beiträge der Mitgliedstaaten, und zwar:
(in Millionen ECU) | |||
Belgien | 503 | ||
Dänemark | 275 | ||
Deutschland | 3 000 | ||
Griechenland | 160 | ||
Spanien | 750 | ||
Frankreich | 3 120 | ||
Irland | 80 | ||
Italien | 1 610 | ||
Luxemburg | 37 | ||
Niederlande | 670 | ||
Österreich | 340 | ||
Portugal | 125 | ||
Finnland | 190 | ||
Schweden | 350 | ||
Vereinigtes Königreich | 1 630 | ||
ii) 292 Millionen ECU Übertragungen von nicht verwendeten oder nicht verwendbaren Mitteln aus früheren Fonds, die von den Mitgliedstaaten wie folgt aufgebracht werden:
- 111 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse des 7. Fonds, den die Vertragsparteien gemäß Artikel 232 des Abkommens beschließen, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel 1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 7. Fonds;
- 142 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse des 7. Fonds, die im Rahmen der programmierbaren Hilfe als nicht verwendbar anzusehen sind, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel 1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 7. Fonds;
- 26 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse, die im Rahmen des 6. Fonds nicht verwendet wurden, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel 1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 6. Fonds;
- 13 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse, die im Rahmen des 4. Fonds nicht verwendet wurden, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel 1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 4. Fonds.
b) Der in Buchstabe a Ziffer i genannte Schlüssel kann vom Rat im Fall des Beitritts eines neuen Staats zur Europäischen Union einstimmig geändert werden.
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