Jede Streitigkeit, die sich aus einem Garantie- oder Rückversicherungsvertrag zwischen den daran beteiligten Parteien ergibt, wird einem Schiedsverfahren zur endgültigen Entscheidung entsprechend den Vorschriften unterworfen, die in dem Garantie- oder Rückversicherungsvertrag vorgesehen oder bezeichnet sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise