a) Das genehmigte Grundkapital der Agentur beträgt eine Milliarde Sonderziehungsrechte (1 000 000 000 SZR). Das Grundkapital ist in 100 000 Anteile mit einem Nennwert von je 10 000 SZR aufgeteilt, die von den Mitgliedern gezeichnet werden können. Alle Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder hinsichtlich des Grundkapitals werden auf der Grundlage des Durchschnittswerts des SZR in US-Dollar für die Zeit vom 1. Jänner 1981 bis zum 30. Juni 1985 ermittelt; dieser Wert beträgt 1,082 US-Dollar je SZR.
b) Das Grundkapital wird bei Aufnahme eines neuen Mitglieds in dem Umfang erhöht, in dem die Anteile, die zu diesem Zeitpunkt genehmigt sind, nicht ausreichen, um die Anteile zur Verfügung zu stellen, die von diesem Mitglied nach Artikel 6 gezeichnet werden müssen.
c) Der Rat kann das Grundkapital der Agentur jederzeit mit besonderer Mehrheit erhöhen.
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