(1) Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)
(2) Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)
Keine Verweise gefunden
Rückverweise