Die Zollverwaltungen der Vertragsparteien werden
a) die bei ihrer Arbeit gewonnenen Erfahrungen, insbesondere über die Anwendung von technischen Mitteln, und
b) Fachliteratur, Zollvorschriften, wissenschaftliche und fachliche Arbeiten auf dem Gebiet des Zollwesens
untereinander austauschen.
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