Art. 1 — Abkommen zwischen Österreich und Sambia über den Verzicht auf Forderungen aus dem am 8. Oktober 1975 gewährten Darlehen
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Die Österreichische Bundesregierung verzichtet auf alle ab 31. Dezember 1979 auf Grund des „Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia über die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von öS 18,5 Millionen *)“ fälligen Ansprüche.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 591/1975
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