BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen Österreich und Sambia über den Verzicht auf Forderungen aus dem am 8. Oktober 1975 gewährten Darlehen

Abkommen zwischen Österreich und Sambia über den Verzicht auf Forderungen aus dem am 8. Oktober 1975 gewährten Darlehen

In Kraft seit 01. Juni 1981
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Die Österreichische Bundesregierung verzichtet auf alle ab 31. Dezember 1979 auf Grund des „Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia über die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von öS 18,5 Millionen *)“ fälligen Ansprüche.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 591/1975

Artikel 2

Art. 2

Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.

Artikel 3

Art. 3

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des ersten auf die Unterzeichnung folgenden Monats in Kraft.

Geschehen in Lusaka am 19. Mai 1981 in zwei Urschriften in englischer Sprache, wobei beide Exemplare authentisch sind.