1) Entschädigung österreichischer physischer und juristischer Personen für zufolge den nachstehenden italienischen Dekreten erlittene Verluste:
Königliches Dekret vom 30. Jänner 1939, Nr. 1155, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 19. Juni 1939;
Königliches Dekret vom 30. Jänner 1939, Nr. 1156, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 20. Juni 1939;
Königliches Dekret vom 30. Jänner 1939, Nr. 1157, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 20. Juni 1939;
Königliches Dekret vom 30. Jänner 1939, Nr. 1158, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 20. Juni 1939;
Königliches Dekret vom 30. Jänner 1939, Nr. 1159, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 20. Juni 1939;
Königliches Dekret vom 6. März 1939, Nr. 2961, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 6. Juli 1939;
Königliches Dekret vom 30. März 1939, Nr. 2979, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale vom 8. Juli 1939;
2) Entschädigung österreichischer Mitglieder von Agrargemeinschaften im Kanaltal für als Folge der Umsiedlung erlittene Verluste von Rechten, die sich aus dieser Eigenschaft ergeben (sogenannte Anteilsrechte, sogenannte usi civici).
3) Italienisches Extra-Reliefguthaben (Übereinkommen betreffend finanzielle Frage, abgeschlossen in Wien am 24. November 1930, Artikel 6).
4) Pensionen der ehemaligen Pensionisten der Südbahn (Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen, abgeschlossen in Wien am 24. November 1930, Artikel 6).
5) Entschädigung für bewegliche italienische Restitutionsgüter, die nach dem letzten Weltkrieg nicht an Italien zurückgestellt worden sind.
6) Refundierung der von Österreich geleisteten Entschädigungen an italienische Staatsbürger für Kriegsschäden in Österreich.
7) Saldo aus dem Diplomaten-clearing von 1946 bis 1949.
8) Italienische Schulden aus Pensionen auf Grund des gemeinsamen österreichisch-italienischen Protokolls von Rom vom 25. Juli 1953.
9) Behauptetes Guthaben der Zweigstelle Innsbruck der DUT gegenüber dem italienischen Staat.
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