BundesrechtInternationale VerträgeZollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1959)Art. 50

Art. 50

In Kraft seit 03. Mai 1960
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Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.

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