1. Dieses Abkommen, dessen englischer und französischer Text in gleicher Weise authentisch ist, trägt das Datum des heutigen Tages und steht allen Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie allen Nichtmitgliedstaaten, die vom Exekutivrat der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur eingeladen worden sind, zur Unterzeichnung offen.
2. Das Abkommen bedarf der Ratifikation durch die Signatarstaaten entsprechend ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen.
3. Die Ratifikationsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
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