a) Der Agent hat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Rates und des Direktoriums für die Durchführung der Operationen zu sorgen und den in Artikel 23 erwähnten Fonds zu verwalten.
b) Der Agent erstattet der Organisation in regelmäßigen Zeitabständen Bericht.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise