Jede Vertragspartei wird Verlängerungen der Gültigkeitsdauer von Carnets de passages en douane, die von anderen Vertragsparteien gemäß dem in der Anlage 4 zu diesem Abkommen festgelegten Verfahren gewährt worden sind, als gültig anerkennen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise