(Liechtensteinische Steuergesetzgebung)
Das Abkommen bezieht sich insbesondere auf die folgenden liechtensteinischen Steuern:
a) Erwerbssteuer,
b) Gesellschaftssteuer,
c) Vermögenssteuer,
d) Couponsteuer,
e) Nachlaß- und Erbanfallsteuer.
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