(Österreichische Steuergesetzgebung)
Das Abkommen bezieht sich insbesondere auf die folgenden österreichischen Steuern:
a) Einkommensteuer,
b) Körperschaftsteuer,
c) Vermögensteuer,
d) Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleichs,
e) Aufsichtsratsabgabe,
f) Gewerbesteuer,
g) Grundsteuer,
h) Erbschaftssteuer.
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