Gleichzeitig mit dem Anschlusse fraglichen k. k. Gebietstheiles an das bayerische Zollsystem wird von Seite der k. k. Regierung in diesem Gebietstheile eine völlige Gleichstellung der Besteuerung innerer Erzeugnisse mit den in Bayern bestehenden Besteuerungsgrundsätzen bewirkt werden.
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