Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht.
Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.
Jeder der beiden Staaten kann das Abkommen auf diplomatischem Weg durch schriftliche, an den Vertragspartner gerichtete Notifikation kündigen. Die Kündigung wird am letzten Tag einer Frist von 6 Monaten, gerechnet vom Tag des Einlangens dieser Notifikation, wirksam.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Ankara, am 16. September 1988 in zweifacher Urschrift in deutscher und türkischer Sprache, wobei beide Wortlaute gleichermaßen verbindlich sind.
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