Dieses Protokoll ergänzt das am 23. September 1971 in Montreal beschlossene Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (im folgenden als „Übereinkommen“ bezeichnet); zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls werden das Übereinkommen und das Protokoll als eine einzige Übereinkunft angesehen und ausgelegt.
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